BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz

Altrip e.v.

  
Gerichtsverfahren

Der Planfeststellungsbeschluss wurde von der Gemeinde Altrip und mehreren Privatklägern auf dem allein noch gangbaren Rechtsweg angefochten.

  • In der 1. Instanz vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße fand vom 12.-16. November 2007 und am 10. Dezember 2007 die mündliche Verhandlung statt. Mit Urteil vom 13.12.2007 wurde die Klage abgewiesen.
  • In der 2. Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz wurde während der mündlichen Verhandlung am 12. Februar 2009 vom Gutachter der SGD Süd erstmalig eingeräumt, dass der Fluchtweg nach Waldsee bei geflutetem Polder partiell unter Wasser stehe. Trotz dieses Zugeständnisses und der damit offensichtlichen, prekären Lage der Anwohner, wurde auch diese Klage abgewiesen und eine Revision nicht zu gelassen.
  • Am 21. Januar 2010 fasste das Bundesverwaltungsgericht  Leipzig den Beschluss: Die Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz über die Nichtzulassung der Revision in seinem Urteil vom 12. Februar 2009 wird aufgehoben. Die Revision wird zugelassen.
    Gründe: "Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist begründet. Die Rechtssache hat grundlegende Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.  Sie wirft insbesondere die klärungsbedürftige Frage auf, ob § 5 UmwRBehG mit Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, soweit er die Anwendbarkeit von  §4 UmwRBehG für Verwaltungsverfahren, die bis zum 25. Juni 2005 eingeleitet worden sind, auch dann ausschließt, wenn eine behördliche Entscheidung erst nach diesem Tag ergangen ist."
    Diese Frage wurde zur grundsätzlichen Klärung an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg weitergeleitet.
  • Am 16.01.2013 fand vor dem Europäischen Gerichtshof die mündliche Verhandlung der Gemeinde Altrip gegen  die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung des Europarechts bei der Umsetzung von Planfeststellungsverfahren, zu denen, wie im Gerichtshof deutlich wurde, alle Infrastrukturprojekte in Deutschland gehören.
    Für die Gemeinde Altrip und die vielen Mitglieder der BIHN war der Besuch in Luxemburg ein besonderes Erlebnis, nicht zuletzt deshalb weil die EU-Kommission offensichtlich an der Seite der  Poldergegner steht, was Dr. Günter Wilms in seiner Stellungnahme klar vermittelte. Er stützte die Ausführungen des Rechtsvertreters der Gemeinde Altrip, Wolfgang Baumann. Dabei berief er sich unter anderem auf die Aarhus-Konvention, ein im Juni 1998 unterzeichneter völkerrechtlicher Vertrag,  der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt. Die Rechte bestehen in der Information über Umweltfragen, in der Beteiligung an Verwaltungsverfahren zu Projekten mit Umweltauswirkungen sowie in der Möglichkeit, Klage gegen Umweltbeeinträchtigungen zu führen. Damit wird jedem Bürger das Recht auf Klage eingeräumt.

Eine erste Stellungnahme des EuGH wird im Mai 2013 erwartet.


 

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