BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz

Altrip e.v.

Regularien des Rechtshilfefonds der BIHN Altrip e.V. für Klagen gegen den Bau des Polders Waldsee/Neuhofen/Altrip

  • Änderung 2011:

Neuwahl des Rechtshilfefondsbeauftragten
 

  • Rechtshilfefondsbeauftragter:

Herr Uwe Stemmler
Birkenweg 15  
67122 Altrip
 

  • Beirat:

Vorstand der Bürgerinitiative "Hochwasser- und Naturschutz" Altrip e.V.
c/o Dorothee Limburg-Stemmler
Birkenweg 15
67122 Altrip 

Klagende Vorstandsmitglieder enthalten sich bei Entscheidungen.
 

  • Zweck:

Im Rechtshilfefonds der BIHN e.V. werden Gelder gesammelt, die der Unterstützung von Klägern, die gegen den Polder Waldsee/Neuhofen/Altrip prozessieren werden, zugute kommen sollen. Diese Gelder können für Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten ausgezahlt werden.

Auswahlkriterien für Kläger:
1. Der Kläger hat Einwendungen im Widerspruchsverfahren erhoben.
2. Die Einwendungen müssen Erfolg versprechend sein.
3. Der Kläger ist Mitglied der BIHN e.V..

Der Beirat entscheidet im Einzelfall mehrheitlich über die finanzielle Unterstützung der klagewilligen Einwender.

Die Unterstützung erfolgt quotal. Es ergeht die Zusicherung einer maximal möglichen Unterstützung im Rahmen des vorhandenen Vermögens. Eine Haftung durch den Rechtshilfebeauftragten, den Beirat und die BIHN e. V. erfolgt nicht. Der Kläger muss, soweit vorhanden vorrangig die eigene Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.

Ein Vertrag mit möglichen Klägern erfolgt unter folgenden Bedingungen: Der Kläger verpflichtet sich, im Verfahren gegen den Polder Waldsee/Neuhofen/Altrip einen Rechtsmittelverzicht bzw. eine Rechtsmittelrücknahme nur nach Absprache und im Einvernehmen mit der Beirat  zu erklären. Im Falle des Verstoßes hiergegen, ist der Beirat nicht mehr an seine Kostenübernahmeerklärung gebunden.

Sollten nach Abschluss des Verfahrens noch Gelder vorhanden sein, werden diese nach Abzug der entstandenen Kosten prozentual zurückgezahlt

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