BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz

Altrip e.v.

 
§ 5 Mitgliedsbeiträge

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und deren Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Er beträgt für natürliche Personen mindestens 2 € pro Monat. Für weitere Familienmitglieder eines bereits eingeschriebenen Mitglieds, Rentner, Arbeitslose Sozialhilfeempfänger, Studenten Schüler und Zivildienstleistende beträgt der Beitrag mindestens 1€ pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt mindestens 10 € pro Monat.

Den Mitgliedern steht es frei, zur Unterstützung des Vereins höhere  Mitgliedsbeiträge als die Mindestbeiträge zu entrichten, diese gehen aus den Aufnahmeanträgen hervor.

Die Überweisung der Mitgliedsbeiträge auf das Vereinskonto soll beginnend mit  dem Eintritt mindestens vierteljährlich erfolgen. 
 

§ 6 Organe

Organe des Vereins sind

  1. der Vorstand
  2. die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung kann die Bildung weiterer Vereinsorgane beschließen. 
 

§ 7 Vorstand

Der Vorstand besteht aus sieben Personen: Zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, vier Beisitzern und dem Kassier.

Die Vorsitzenden bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Sie sind der gerichtliche und außergerichtliche Vertretungsvorstand. Jeder der beiden Vorsitzenden ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Bis zur Neuwahl bleibt der Vorstand im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtszeit aus, kann die Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen wählen.

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und erledigt die Verwaltungsaufgaben, soweit sie nicht durch Satzung oder Gesetz einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.

Die Einladung zu Vorstandsitzungen erfolgt in der Regel schriftlich durch einen Vorsitzenden, spätestens eine Woche vor der Sitzung. Der Mitteilung einer Tagesordnung bedarf es nicht. Eine Einladung über elektronische Post ist ebenso möglich.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder eingeladen und mindestens drei Vorstandsmitglieder, darunter einer der Vorsitzenden, anwesend sind. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Die Beschlüsse sind   in einem Protokollbuch einzutragen und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben. Die Eintragung muss enthalten: Ort und Zeit der Sitzung, Namen der Teilnehmer   und des Sitzungsleiters, die gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis. Vorstandsbeschlüsse können auch schriftlich erfolgen, wenn alle Mitglieder des Vorstandes dem Beschlussvorschlag schriftlich zustimmen. Die Unterlagen über die Beschlussfassung sind als Anlage dem Protokollbuch beizufügen. 
 

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