BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz

Altrip e.v.

Altrip/Luxemburg: Heute trägt die Gemeinde Altrip vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ihre Argumente im Polderstreit vor. Bekommt Altrip Recht, hätte das Folgen für alle 27 EU-Mitgliedsländer, sagt Wolfgang Baumann, der Anwalt der Gemeinde.

In Sitzungssaal III auf Ebene sechs wird es heute ernst. In diesem Raum beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg findet ab 9.30 Uhr die mündliche Verhandlung statt, die richtungsweisend dafür sein kann, ob in Altrip ein Polder gebaut wird oder nicht. Der Polder soll bei Hochwasser etwa 9,2 Millionen Kubikmeter Rheinwasser zurückhalten – zum Schutz von Mannheim und Ludwigshafen. Geschätzte Kosten: 40 Millionen Euro.

Seit Sommer 2006 wehrt sich die Rhein-Gemeinde gegen den Bau eines Polders auf ihrer Gemarkung. Auf einer Fläche von rund 265 Hektar zwischen dem Campinggebiet Auf der Au und der Rennbahn soll ein solches Rückhaltebecken errichtet werden. Die Gemeindeverwaltung hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) in Neustadt geklagt. Im Altriper Rathaus befürchtet man erhebliche Nachteile für die Gemeinde durch steigendes Grundwasser. Auch die Umwelt werde durch das Projekt in Mitleidenschaft gezogen. Doch sowohl das Verwaltungsgericht Neustadt als auch in der nächsten Instanz das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hatten die Klage jeweils abgewiesen. Begründung: Der Polderbau sei frei von rechtlichen Bedenken.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sah das anders und wollte Klarheit.

Konkret richtet sich nämlich die Kritik der Gemeinde gegen die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Altrips Bürgermeister Jürgen Jacob, der heute mit Büroleiter Joachim Loch in Luxemburg vor Ort ist, beschreibt die UVP als „oberflächlich“. So kämen im Gutachten der Gemeinde Dutzende unter Naturschutz stehende Arten vor, die in der entsprechenden Studie der SGD nicht auftauchen.

Wegweiser im Altriper Polderstreit: der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. FOTO: ARCHIVDoch eine Überprüfung der Inhalte der UVP ist nach deutschem Recht nicht zulässig. Bisher jedenfalls. Denn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will nun Klarheit vom Europäischen Gerichtshof, ob das deutsche mit dem europäischen Recht in Sachen UVP in Einklang steht. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist das Kernstück von Planungsverfahren für Infrastrukturprojekte – etwa beim Bau einer Straße. „Das Verwaltungsgericht Neustadt und das Oberverwaltungsgericht Koblenz hätten diese Klarheit schon in Luxemburg verlangen können. Dann hätten wir viel Zeit gespart“, bemängelt Wolfgang Baumann.

Der Würzburger Anwalt für Verwaltungsrecht vertritt die Gemeinde in dem Verfahren. Der Jurist verdeutlicht im RHEINPFALZ-Gespräch die Tragweite des Verfahrens: „Die Entscheidung der Luxemburger Richter hat Bedeutung für alle 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, da es überall unterschiedlich gehandhabt wird.“ Deshalb wurden alle EU-Staaten aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Offenbar regt sich in Irland Widerstand gegen das Altriper Vorgehen, Zuspruch gibt es aus Malta.

Würde der EuGH der Argumentation der Altriper folgen, so müsste laut Baumann das deutsche Umweltrechtsschutzbehelfsgesetz umgeschrieben werden. „Damit hätten viele Leute Rechtsschutz, die das bisher nicht haben.“ Betroffen seien alleine in Deutschland dann „einige Tausend Verfahren“, die zu einer Überprüfung anstünden. Was aber natürlich noch lange nicht heißen müsse, dass dann in jedem Fall auch geklagt werde.

Geben die fünf Luxemburger Richter Silva de Lapuerta, Bonichot, Arestis, da Cruz Vilaca und Arabadjiev Altrip Recht, geht für die Gemeinde das Spiel von vorne los, sagt Baumann. Das Bundesverwaltungsgericht müsste das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht Koblenz zurückverweisen. Der Prozess würde neu aufgerollt. Im Spätjahr 2013 könnte das der Fall sein. Bis es durch alle Instanzen gegangen ist, könnte eine endgültige Entscheidung 2015 kommen. Eine Entscheidung wird in Sitzungssaal III auf Ebene sechs im Gebäude des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg heute aller Voraussicht nach aber noch nicht fallen.

(Quelle: DIE RHEINPFALZ vom 16.01.2013 / Christian Treptow)

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