BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz

Altrip e.v.

20. November 2009

Polder Waldsee/Altrip/Neuhofen
Katastrophenschutzbedingungen für Altrip durch den geplanten Polder
Hochwassersicherheit der K13 und der K 7

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Beck,

am 20. Juli 2009 hatten wir Sie  auf Ihren Brief vom 25.06.2009 geantwortet. Darin hatten wir Sie darauf hingewiesen, dass die Gefährdung Altrips bei einer Flutung des geplanten Polders durch die aktenkundige Überflutung der K 13 und einer Verkehrsführung  der K 7 über einen 4,75m breiten, der Deichverteidigung dienenden Bermenweg nicht - hinnehmbare Bedingungen für die Bevölkerung Altrips im Hochwasser- und  im Katastrophenfall darstellen.

Insbesondere möchten wir Sie noch einmal darauf hinweisen, dass die K7 zukünftig durch den Bau des Rehbachpolders beidseitig eingestaut sein wird. Das Planfeststellungsverfahren für den Rehbachpolder hat inzwischen die Planung des Polders Waldsee/Altrip/Neuhofen überholt und  neue Bedingungen für die Verkehrsführung der K 7 geschaffen. Die jetzige K 7 wird in der Rehbachkurve durch den beidseitigen Einstau völlig durchweicht und damit  unbefahrbar werden, so dass auch eine von Ihnen genannte einspurige Verkehrsführung im Bereich der K 7 nicht möglich sein wird.

Keiner anderen Gemeinde am Rhein wird, entgegen anders lautender Behauptungen von Frau Conrad (s. Brief v. 25.06.2009), eine derart bedrohliche Situation zugemutet.

Auch auf weitere Probleme haben wir Sie hingewiesen.

Leider haben Sie uns bisher nicht geantwortet. Dies  bestätigt uns in dem Eindruck, dass unsere Katastrophenschutzansprüche nicht wirklich ernst genommen werden. Bisher konnte uns beispielsweise  niemand die Frage beantworten, wie Altrip  evakuiert werden kann, wenn die beiden Straßen K13 und K7 nicht mehr befahrbar sind.

Das erscheint uns hinsichtlich der Katastrophenereignisse der letzten Monate noch bedrohlicher. Die Beispiele hierfür sind

  • der Einsturz des Stadtarchivs in Köln,
  • das Anbohren einer gespannten Grundwasserblase und erheblicher Wasseraustritt bei der Suche nach Erdwärme vor dem hessischen Finanzministerium in Wiesbaden,
  • der Erdrutsch in Nachterstedt,
  • die Gefährdung der Standsicherheit durch die Absenkung des Grundwassers in Neustadt/Klemmhof – zuständig: die SGD – Süd –
  • die Schäden an 221 Häusern in Staufen durch das Eindringen von Grundwasser in ein unterirdisches Gipslager.

Es ist anzunehmen, dass niemand in den jeweils zuständigen Behörden solche Folgen für möglich gehalten hat.

Die Inbetriebnahme des Polders Waldsee/Altrip/Neuhofen erfordert ein mehrwöchiges Abpumpen des Druckwassers. Das Entstehen von Hohlräumen ist  in Altrip ebenso denkbar, wie in Köln.

Im Neuhofener Neubaugebiet Birkenhorst- Kupfernagel musste bei Tiefbaumaßnahmen mehr Grundwasser  abgepumpt werden, als durch Fachgutachten berechnet. Hier wurde das Raster, mit dem die Bodendurchlässigkeit  ermittelt wurde, viel zu groß gewählt.

Auch bei der Planung des Polders W/A/N  wurden die Parameter für die mathematischen Rechenmodelle zur Bodendurchlässigkeit und zum Grundwasserandrang bei geflutetem Polder in einem viel zu großen Raster ermittelt. Als Herr Prof. Kinzelbach darauf angesprochen wurde, warum kein kleineres und aussagekräftigeres Raster verwendet wurde, kam die Antwort: „Wissen Sie, was das kostet?" Er empfahl eine Verdoppelung der Pumpleistung. Eine Probeflutung des Polders sollte Klarheit schaffen. Man nimmt somit auch eine Verdoppelung der Auswaschung von Erdreich und Bildung von Hohlräumen in Kauf.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Beck, da Sie sich bisher sehr ernsthaft mit unseren Fragen auseinandergesetzt haben bitten wir Sie darum, sich auch mit den Inhalten unseres Briefes und des Briefes vom Juli 2009 zu beschäftigen, unsere Fragen zu beantworten und unsere berechtigten Zweifel und Sorgen ernst zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Limburg-Arnold

 

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