BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz

Altrip e.v.

20. Juli 2009

Hochwasserrückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kurt Beck,

wir danken für Ihre Antwort vom 25.6.2009 und die darin ausgesprochene Wertschätzung unserer Arbeit als Bürgerinitiative. Ihrer Antwort könnte man durchaus eine beruhigende Bestätigung eines verantwortungsbewussten Handelns der SGD Süd entnehmen.

Warum tun wir das nicht?

Weil wir als jahrelang mit der hochkomplexen Materie Befasste erkennen können, dass Sie in Ihrem beruhigenden Antwortschreiben Entscheidendes verschweigen. Wir nennen jetzt zur Vermeidung von Wiederholungen nur Stichworte: Die Überschwemmung der K 13 um bis zu 20 cm, die Folgen des beid(!)seitigen Einstaus der K 7, die Umfunktionierung der Bermenwege zu Notverkehrsstraßen in Katastrophenzeiten, in denen die Bermenwege für die Deichverteidigung freibleiben müssen.

Wenn Sie mit den Worten von Frau Ministerin Conrad wiederholen, dass "die Problematik der Fluchtwege bei einem Deichbruch in Altrip (...) nicht anders zu bewerten [sei] als in jeder anderen durch Deiche geschützten Gemeinde am Oberrhein", dann verschweigen Sie, dass keine andere Gemeinde am Oberrhein durch den Rhein und eine Polderflutung von meterhohen Wasserständen umzingelt und unter durchaus realistischen Randbedingungen für Wochen von der Außenwelt abgeschnitten wird.

Zum wiederholten Male müssen wir leider auch darauf hinweisen, dass "das Zusammentreffen von Rheinhochwasser und Neckarhochwasserwelle" (Seite 3 Ihres Schreibens) mit seinen - angeblich - nachteiligen Folgen für den Ballungsraum LU/MA bisher nur behauptet, aber nie durch cm-Angaben beziffert oder gar fachlich bewertet wurde. Bereits das laienhafte Studium der einschlägigen Hochwasserereignisse, z.B. auf www.wetteronline.de, bestätigt die Nachteile nicht. Müsste es nicht auch Ihnen rätselhaft erscheinen, dass eine über 7 Jahre währende Planungszeit keine fundierten Aussagen oder handfeste Bewertungen zu diesem "Problem" hervorgebracht hat? Eine Bürgermeinung hierzu können Sie auf www.altriper.de unter "Das Märchen vom gefährlichen Neckarrückstau" nachlesen.

Konkret möchten wir noch einmal auf folgende 2 Stellen Ihres Schreibens vom 25.06.2009 hinweisen:

  1. zu Seite 1, Abs. 2, Zeilen 5/6
    Derzeit... „bei Bemessungshochwasser"...befahren werden.
    „Bemessungshochwasser" (BHW) ist falsch. Es müsste richtig heißen: ..."bereits ab einer NN-Höhe von 93,75 m NN... Die Differenz zwischen BHW = 95,40 m NN und 93,75 m NN beträgt 1,65 m; es muss also die eine Fahrtrichtung bereits bei einem um 1,65 m tieferen Wasserstand im Rhein für den Verkehr gesperrt werden.
  2. zu Seite 2, Abs.3, Zeilen 8/9/10
    Der Bermenweg des Polders Altrip/Waldsee/Neuhofen entlang des neuen Rheinhauptdeiches ist mit 3,00 m Breite geplant. Er dient ausschließlich der Deichpflege und Deichverteidigung bei Hochwasser und ist bautechnisch für eine Ortsverbindungsstraße Altrip-Neuhofen als Fluchtweg völlig ungeeignet. Deshalb sind auch die bestehenden Bermenwege entlang der Rheinhauptdeiche durch entsprechende Beschilderung für eine Befahrung durch Motorräder und Pkw's gesperrt.
    Der Bermenweg ist integraler Bestandteil des Deichkörpers -  und somit Teil der Sicherheit für Leib und Leben der Bevölkerung von Altrip.
    Wie kann ein 3,00 m breiter Bermenweg mit seinem Deckenaufbau für Wirtschaftswege tausendfachen Belastungen durch Pkw und Lkw im Falle einer Evakuierung der Bevölkerung von Altrip standhalten, ohne dass auch der gesamte Deichaufbau geschädigt und somit zum Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung wird?

Es wird Zeit die Bremse zu ziehen und weitere Irrwege nicht mehr einzuschlagen. Wie lange wollen Sie noch zuschauen, bevor Sie sich eingestehen, dass dieses Projekt für Altrip eine Verschlechterung darstellt? Wie lange wollen Sie noch ihrer Behörde glauben, die einen Fehler nach dem anderen macht und dann, wenn die Bürgerinitiative ihn aufgedeckt hat, nachbessert?

Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Limburg-Arnold

 

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