BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz

Altrip e.v.

20. Februar 2009

Sprechstunde des Ministerpräsidenten

Sehr geehrte Frau Limburg-Arnold,

nach dem Herrn Ministerpräsidenten nunmehr die angeforderten Informationen vorliegen, kann ich heute, wenn auch verspätet, an Ihr Schreiben vom 16.11.2008 und meine Zwischennachricht vom 27.11.2008 anknüpfen.

Aus Ihrer Sicht hatten Sie Herrn Ministerpräsidenten Kurt Beck nochmals auf die bestehenden Probleme am Polderstandort Altrip hingewiesen. Ungeachtet der Tatsache, dass alle gegenseitigen Argumente nochmals vor dem Oberverwaltungsge­richt Koblenz vor kurzem verhandelt wurden, möchten wir Ihnen zu den einzelnen von Ihnen genannten Punkten gerne die erbetenen Hinweis~ aus dem zuständigen Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz geben.

  1. Einschnürung des Rheinbettes im Ballungsgebiet Mannheim / Ludwigshafen: 
    Wie im Schreiben vom Oktober 2008 dargestellt, wurde der Retentionsraumverlust von 32.000 m3 durch die Deichrückverlegungsmaßnahme Dohlwiese nach Auskunft der Struktur- und Dienstleistungsdirektion Süd in Höhe von 67.000 m3 ausgeglichen. 
  2. Katastrophenschutz-Defizite:
    Der Katastrophenschutz ist Gegenstand des Klageverfahrens vor dem Oberver­waltungsgericht Rheinland-Pfalz. Deshalb wird hierüber in diesem Verfahren zu entscheiden sein. Der Planfeststellungsbeschluss für die Deichrückverlegung Rehbach ist bereits rechtskräftig.´
  3. Nutzung der Kreisstraße (K) 13 nach Waldsee:
    An der K 13 werden, mit Ausnahme der Verbesserung durch Höherlegung im Bereich des Ein- und Auslaufbauwerkes, keinerlei Veränderungen vorgenommen. Auch dieser Punkt ist Gegenstand des Klageverfahrens vor dem Oberverwal­tungsgericht Rheinland-Pfalz. 
  4. Standsicherheit des Rheinhauptdeiches (Großwiesenstraße / K 7):
    Nach Bohrungen, Sondierungen und erdstatischen Berechnungen von Experten wurde im Vorfeld der Planungsarbeiten festgestellt, dass die erforderliche Sicherheit der wasserseitigen Böschung (in dem Abschnitt, in welchem die Kreisstraße auf der Deichkrone verläuft) nicht gewährleistet werden kann.
    Deshalb sieht die Deichausbauplanung vor, die Kreisstraße von der Deichkrone auf die landseitige Deichberme zu verlegen. Dadurch bleibt die K 7 befahrbar und die Standsicherheit des Rheinhauptdeiches ist nach dem Ausbau gesichert.
    Wie bereits mit Schreiben vom Oktober 2008 mitgeteilt wird die geplante Deichrückverlegung Rehbachmündung mit Pumpwerk am Rehbach am Ausbauende bei Deich-km 20,37 von der bestehenden Rheinhauptdeichtrasse abzweigen und bei Deich-km 21,30 an der Rehbachschließe wieder in den bestehenden Deichverlauf einmünden. Mit Errichtung der Deichrückverlegung verliert der bestehende Deich zwischen Deich-km 20,37 und Deich-km 21,30 seine Funktion als Rheinhauptdeich. Die Kreisstraße auf der Krone des Deiches bleibt aber in Lage und Höhe unverändert. Nach dem Bau der Deichrückverlegung wird der Straßendamm bei Rheinhochwasser künftig von beiden Seiten eingestaut. Auf Grund der höheren Festigkeit des bindigen Deichschüttmaterials in diesem Deichabschnitt haben geotechnische Untersuchungen eine ausreichende Standsicherheit ergeben. Im Hochwasserfall ist das Befahren der Kreisstraße mit normalen PKW und LKW möglich, mit Schwerlastfahrzeugen der Klasse SLW 60 jedoch zu untersagen. Die befestigte Deichberme der Deichrückverlegung wird aber zukünftig bei extremen Hochwasserlagen in der Lage sein einen Teil des Straßenverkehrs (richtungsgebunden) zu übernehmen. 
  5. Deichbruch-Szenario:
    Alle Deiche im Umkreis von Altrip sind auf dem neuesten Stand oder werden auf den neuesten Stand gebracht. Ein Sicherheitsproblem über diesen Stand hinaus ist daher bis zum Bemessungshochwasserstand der Deiche nicht gegeben, da sich an den Wegeverbindungen nichts negativ verändert, wenn die beiden Maßnahmen (Rehbach-Deichrückverlegung und Großwiesenstraße) umgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen Becker

 

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