BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz

Altrip e.v.

5. Mai 2009

Polder Waldsee/Altrip/Neuhofen - Fluchtwege

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

wie Ihnen mittlerweile sicher bekannt ist, hat das OVG Koblenz zum Thema Sicherheit und Risiko eine erschütternde Entscheidung getroffen:

Im Urteil des OVG Koblenz steht auf S. 60, dass etwa im Bereich des Campingplatzgebietes "Auf der Au" bei Polderflutung mit einer Überflutung der Fahrbahn der K 13 in Höhe von ca. 20 cm zu rechnen sei.

Damit hat Altrip bei Polderflutung nur noch einen einzigen Fluchtweg über die K 7.

Aber: 
Auch dieser einzige verbleibende Fluchtweg ist nur eingeschränkt befahrbar, weil ab einem Rheinhochwasserstand von 93,75 m ü. NN aus Sicherheitsgründen die wasserseitige Richtungsfahrspur für den Straßenverkehr gesperrt werden muss (S. 60). 
Die dann noch mögliche Notumfahrung (S. 61) auf dem Bermenweg mag zwar ... zu gewissen Engpässen führen ... . Diese erscheinen jedoch angesichts der wenigen Tage, an denen sie auftreten, und angesichts der Auftretenswahrscheinlichkeit einer solchen Situation durchaus hinnehmbar. (S. 61).

Für uns Altriper bedeutet das, dass im Flutungsfall

  1. uns für 8000 Einwohner nur ein einziger Fluchtweg zugestanden wird,
  2. dieser einzige Fluchtweg  nur eingeschränkt benutzbar ist und sich bei einer Notumfahrung auf dem Bermenweg die normale Verkehrsbewältigung mit den Einsätzen von Deichwehr und Rettungskräften teilen muss,
  3. der einzige Fluchtweg bei länger andauerndem Hochwasser (am Rhein keine Seltenheit) auf Grund von Deichdurchweichungen wahrscheinlich gar nicht mehr befahren werden kann. Dann wäre Altrip – womöglich für Wochen – vollkommen von der Außenwelt abgeschnitten.

Gleichzeitig bedeutet das, dass völlig offen ist,

  1. wie wir im Katastrophenfall unsere Arbeitsplätze (und Schulen) erreichen sollen,
  2. wie die (Not)versorgung einer nur noch eingeschränkt erreichbaren oder womöglich sogar total abgeschnittenen Gemeinde gewährleistet werden soll,
  3. wie die Deichwehr ihre lebenswichtige Aufgabe mit den anderen Benutzern des Bermenwegs koordinieren soll,
  4. wie die Evakuierung der Gemeinde Altrip und des Campinggebiets "Auf der Au" bei einem drohenden Deichbruch auf einem einzigen und wahrscheinlich schwabbeligen Fluchtweg erfolgen soll.

Wir fragen uns, was von uns Altripern eigentlich noch alles hingenommen werden muss, während sich Hördt in wohlwollender Schonung sonnt und nur alle 300 Jahre auf sein gefahrlos überschwemmtes, weil tiefliegendes Vorland blickt?

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

wir haben frühzeitig und an vielen Stellen, auch bei Ihnen, auf die besondere, in vielfacher Hinsicht problematische Situation des Polderstandortes Altrip hingewiesen und konnten uns kein Gehör verschaffen! Wir stehen nun vor einem Urteil, das eine Verhöhnung berechtigter Sicherheitsinteressen von 8000 Bürgern darstellt.

Es ist für uns nicht vorstellbar, dass Sie als der rheinlandpfälzische „Landesvater" sich dieser gerichtlichen Entscheidung anschließen und zulassen, dass eine Gemeinde in eine derart gefährliche Situation im Falle einer Polderflutung gebracht wird.

Wir bitten um Ihre Stellungnahme und hoffen auf Ihren Schutz.

Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Limburg-Arnold

 

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