BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz

Altrip e.v.

Die Beschwerde bei der EU-Kommission wegen der kurzen Einspruchsfrist ist nur eine von zwei Waffen, mit denen Altrip gegen den geplanten Polder kämpft. Die andere ist ein Gerichtsverfahren, mit dem die Gemeinde sich durch alle Instanzen geklagt hat. Mittlerweile ist es vor dem Europäischen Gerichtshof gelandet (wir berichteten).

Im Mittelpunkt steht dabei jene Umweltverträglichkeitsprüfung, mit der abgeklärt werden sollte, wie sich das Hochwasserbecken auf die Natur auswirkt. Dass dabei nicht ordentlich gearbeitet wurde, ist nach Einschätzung des Würzburger Anwalts Wolfgang Baumann unbestreitbar und ganz offensichtlich: „Eigentlich haben die damals gar nichts geprüft.“

Doch ob die Prüfung fehlerhaft war oder nicht, hat die deutschen Gerichte bislang nicht interessiert. Klagen dürfe in diesem Zusammenhang nur, wer selbst in seinen Rechten verletzt worden ist. Am konkreten Beispiel: Altriper können nicht vor Gericht ziehen, um die Interessen der Hirschkäfer zu vertreten, die bei einer Polder-Flutung vom Ertrinken bedroht sind. Juristisch relevant wäre es höchstens, wenn die Tierchen selbst klagen.

Das Bundesverwaltungsgericht als oberste deutsche Instanz hat allerdings Zweifel daran, dass diese Haltung auch mit dem europäischem Recht vereinbar ist. Und deshalb hat es den Fall an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg weitergereicht. Dort fand im Januar eine mündliche Verhandlung statt, nun liegt der Ball beim Generalanwalt. Seine Aufgabe ist es, die bisherige Rechtssprechung zusammenzufassen und eine Beurteilung des vorliegenden Falls abzugeben.

Das hätte er eigentlich bis zum 25. April tun sollen, seine Frist ist laut Baumann aber bis Ende Mai verlängert worden. Seine Stellungnahme dürfte von entscheidender Bedeutung sein: Meistens folgen die eigentlichen Richter seiner Vorlage. Baumann rechnet damit, dass sie ihr Urteil „im Hochsommer“ fällen werden. Falls sie im Sinne Altrips entscheiden, ginge der Fall zurück an die deutschen Gerichte, die nun das Votum aus Luxemburg berücksichtigen müssten. (häm)

(Quelle: DIE RHEINPFALZ vom 10.05.2013)


siehe auch "Deutschland kriegt Ärger wegen Altrip"

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.