BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz

Altrip e.v.

Hochwasserschutz: Bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd gehen 336 Einwendungen gegen die überarbeite Planung ein

In der schier unendlichen Geschichte um den geplanten Rheinpolder bei Altrip wird ein neues Kapitel aufgeblättert: Wie berichtet, hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) in Neustadt als zuständige Behörde die Planung überarbeitet, da der Europäische Gerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht den 2006 erlassenen Planfeststellungsbeschluss als rechtswidrig erachtet haben. Gegen die Neuauflage des Hochwasserschutzprojekts zwischen Altrip, Waldsee und Neuhofen (Rhein-Pfalz-Kreis) sind bei der oberen Landesbehörde in Neustadt nun 336 Einwendungen eingegangen.

„Das sind schon ziemlich viele. Mehr werden es jetzt aber nicht mehr, da die Frist beendet ist“, berichtet SGD-Sprecherin Nora Schweikert im Gespräch mit dieser Zeitung. Mit der Nachbesserung – vor allem im Hinblick auf umweltrechtliche Belange – hatte die SGD auch auf eine größere Akzeptanz gehofft. „Inhaltlich richten sich die Einwendungen gegen den Standort, den viele als ungeeignet betrachten“, sagt die Sprecherin. Vor allem in Altrip fürchteten viele Kritiker, dass die Gemeinde im Falle einer Flutung des Polders komplett von Wasser eingeschlossen ist und nicht genug Fluchtwege vorhanden sind.

„Beanstandet werden auch die Eingriffe in die Natur und der Wertverlust der Grundstücke.“ Gerügt wurde zudem die unvollständige Berücksichtigung der Druckwasserverhältnisse sowie die „unverhältnismäßig hohen Baukosten“. Kalkuliert seien für den Polderbau 60 Millionen Euro. „Wir werden alle Einwendungen inhaltlich prüfen und bewerten und 2019 soll es einen Erörterungstermin geben“, erläutert Schweikert das weitere Prozedere.

Sechs Jahre Bauzeit angesetzt
Rückblick: Für den geplanten Polder hatten Experten jahrelang zahlreiche Gutachten erstellt. Er soll auf einer Fläche von mehr als 300 Hektar entstehen – was etwa 420 Fußballfeldern entspricht – und bis zu neun Millionen Kubikmeter Wasser fassen können. Die Gemeinde Altrip sowie zwei Privatpersonen sahen Mängel bei der Umweltverträglichkeitsprüfung und zogen bis vor das Bundesverwaltungsgericht, welches den Europäischen Gerichtshof zurate zog. Der bereits 1999 diskutierte Polder sollte 2014 fertig sein, als Bauzeit sind sechs Jahre angesetzt – Ausschreibung und Ausführungsplanung nicht mit eingerechnet.

(Quelle: www.morgenweb.de - Mannheimer Morgen - 30.11.2018)

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