Dem aufmerksamen Leser von Amtsblatt (38.Woche) & Rheinpfalz ist es nicht entgangen :
Das Polderverfahren geht in eine neue Runde:
Mit den veröffentlichten Planänderungen versucht die SGD Süd die im Klageverfahren vorgebrachten berechtigten Einwendungen zu heilen.
Die Planunterlagen können bis 23.Okt.2018 bei den gemeindlichen Dienststellen Altrip & Kusel-Altenglahn oder im Internet (www.sgdsued.rlp.de sowie www.uvp-verbund.de ) eingesehen werden.
Danach können bis zum 23. November 2018 Einwendungen erhoben werden.
Wir ermutigen ALLE sich die Unterlagen anzuschauen und ihr EINWENDUNGEN schriftlich zu formulieren / Begründungen können u.U. auch nachgereicht.
Vorgebrachte ANMERKUNGEN sind wirkungslos! Das Wörtchen „Einwendung/en“ ist entscheidend.
Die BIHN lädt ein zu einer Besprechung der Einwendungen und des weiteren Vorgehens:
Wann: Montag 19. November 2018, 19:30 Uhr
Wo: Bürgerhaus "Alta Ripa"
Gerne unterstützen wir sie bei der Formulierung ihrer Einwendungen.
Interessierte können sich ab sofort an unsere Kontaktperson wenden.
Dieter Neugebauer; Tel 06236 30529 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wir empfehlen in jedem Fall die Einwendungen per Einschreiben der Behörde zukommen zu lassen.
Ankündigung:
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet am 10.Dez. 2018 statt.
Eine satzungsgemäße Einladung folgt.
gez. Dieter Neugebauer (BIHN Mitglied) und Jürgen Jacob (BIHN Vorsitzender)