BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz

Altrip e.v.

Eigentlich ist der Fall klar: Wenn ein großes Bauprojekt in Deutschland ansteht, müssen eine ganze Menge Dinge vorher geprüft werden. Unter anderem auch die Frage, welche Auswirkungen der Bau auf die Umwelt hat. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat jetzt entschieden, dass Umweltverbände hier zukünftig einfacher klagen können.

Umweltschützer bekommen mehr Rechte wenn es darum geht, vor Gericht überprüfen zu lassen, ob die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Großprojekten ordnungsgemäß durchgeführt wurde. 

Solche Gutachten sind bei Großprojekten vorgeschrieben und sollen klären, ob das Vorhaben zu sehr in die Umwelt eingreift – etwa bei Gewässern oder Naturschutzgebieten. 

Die Richter am Europäischen Gerichtshof kritisieren unter anderem, dass wenn es in der Umweltverträglichkeitsprüfung zu Fehlern gekommen ist, die Kläger nachweisen müssen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung ohne diesen Fehler anders ausgefallen wäre. Außerdem können Kläger vor Gericht nur solche Erkenntnisse geltend machen, die sie auch bereits im vorherigen Verwaltungsverfahren vorgebracht haben. Damit folgen die Richter der Argumentation der EU-Kommission. 

Mit dem Urteil stellen die sie fest, dass die Bundesrepublik gegen zwei EU-Richtlinien verstoßen hat: Die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Richtlinie über Industrieemissionen. Die EU-Kommission hatte Deutschland deshalb in einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH verklagt. 

Bereits in einem Verfahren im Jahr 2011 hatte der EuGH die Bundesrepublik gerügt. Dabei ging es um das Kohlekraftwerk im nordrhein-westfälischen Lünen. Die Richter hatten kritisiert, dass Umweltverbände keine Möglichkeit bekommen hatten, die Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsprüfung vom Gericht auf Fehler nachprüfen zu lassen. Zwar wurde daraufhin ein Klagerecht für Umweltverbände geschaffen. Wie die Richter heute feststellten, reicht das nach EU-Recht aber nicht aus. 

(Quelle: www.deutschlandfunk.de am 17.10.2015 / Von Thomas Otto)

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.