BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz

Altrip e.v.

Die Gemeinde Altrip legt beim Polderstreit nach: Ihr Anwalt Wolfgang Baumann hat Beschwerde beim Compliance Committee der UN Economic Commission for Europe in Genf eingelegt. Die Gemeinde beruft sich auf die Aarhus-Konvention. Die Hoffnung: einen weiteren Schritt machen, um den Polder zu verhindern. 

Altrip/Genf. Im Streit um den geplanten Polder bei Altrip hat die Gemeinde den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg bereits überzeugt. Doch jetzt gehen die Verwaltung und ihr Anwalt Wolfgang Baumann (Würzburg) noch einen Schritt weiter. Sie haben Beschwerde bei den Vereinten Nationen (UN) eingereicht. Genauer gesagt beim Compliance Committee der UN Economic Commission for Europe in Genf (Schweiz).

Der Streitpunkt ist noch der gleiche: Die Beschwerde bezieht sich auf die deutschen Präklusionsvorschriften – die Rügerechte von Gemeinden und Bürgern in umweltrelevanten Planungsverfahren sowie Rechtsschutzhemmnisse für Bürger und Gemeinden im Verwaltungsprozess.

Zur Erinnerung: Diese Vorschriften hatte die Gemeinde bereits vor dem Neustadter Verwaltungsgericht und dem Koblenzer Oberverwaltungsgericht bemängelt. Das Hauptargument der Altriper bei ihrer Klage ist, dass die von der in dem Fall zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt vorgelegte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unvollständig ist. Die Richter in Neustadt und Koblenz hatten die Klage jeweils abgewiesen. Begründung: Der Polder-Bau sei frei von rechtlichen Bedenken.

Doch die Gemeinde zog vors Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Die Leipziger Richter wollten Klarheit haben und riefen schließlich den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg an. Eine Überprüfung der UVP war bislang nach deutschem Recht nicht zulässig. Das BVerwG wollte wissen, ob diese Regelung mit europäischem Recht vereinbar ist. Nach Meinung der Luxemburger Richter ist sie das offenbar nicht. Der EuGH hat sich in seinem Urteil weitestgehend den Argumenten der Altriper angeschlossen. Das Verfahren beim BVerwG ruht derzeit. Doch vielleicht bekommen die Leipziger Richter bald eine weitere Hilfe zur Entscheidungsfindung – vom Compliance Committee der UN Economic Commission for Europe in Genf.

Das Komitee wacht über die Aarhus-Konvention. Diese verleiht nach Angaben von Rechtsanwalt Wolfgang Baumann „der betroffenen Öffentlichkeit bei der Planung von Projekten eine Vielzahl von Rechten“. Dazu zähle unter anderem das Recht auf eine Beteiligung an diesen Verfahren. Das müsse auch eine ausreichende Zeit zur Einsicht in die Verfahrensunterlagen zur Vorbereitung einer Stellungnahme beinhalten. Auch der Zugang zum Gericht sei garantiert.

„Die Aarhus-Konvention ist ein internationaler, völkerrechtlicher Vertrag“, erläutert Wolfgang Baumann. 47 Staaten haben die Konvention aktuell ratifiziert – darunter auch die Bundesrepublik Deutschland. Die Altriper Beschwerde kann daher Auswirkungen auf den Umweltschutz in ganz Deutschland haben. Die Konvention bezwecke, dass die Leute, die von einem Projekt betroffen sind, eine möglichst weitreichende Beteiligung sowie ausgedehnte und effektive Rechtsschutzmöglichkeiten haben, erklärt Baumann.

Das deutsche Recht laufe hier seit Jahren aber in eine andere Richtung, bemängelt der Jurist. Die derzeit gültigen Präklusionsvorschriften zwängen sowohl Bürger als auch Gemeinden dazu, in einer sehr kurzen Frist umfangreiche und komplizierte Planungsunterlagen zu durchdringen. Einwände müssten bereits im Planungsverfahren erhoben werden, wolle man nicht von einem späteren Klageverfahren ausgeschlossen werden. Doch damit seien sowohl Bürger als auch Gemeinden regelmäßig überfordert. „Die Art, wie man hier mit den Rechten der Bürger umgeht, halten wir für anstößig“, sagt Baumann. Und er ergänzt: „Wir wollen Klarheit haben, dass der Polder nicht gebaut werden muss. Daher haben wir den Druck erhöht.“

Das bestätigt Altrips Ortsbürgermeister Jürgen Jacob. Deutschland habe Feuer bekommen von der EU. „Ich kann aber nicht erkennen, dass man daran arbeitet, die Zustände zu ändern“, bemängelt Jacob. Das Land lasse nicht deutlich werden, dass es in der Polderplanung einen Millimeter zurückgeht. „Man muss alles ausnutzen, was man zur Verfügung hat. Es geht um die Zukunft von Altrip“, betont der Ortsbürgermeister.

Der Gang nach Genf ist laut Wolfgang Baumann keine Folge des Verfahrens in Luxemburg. Er ist auch losgelöst vom Verfahren in Leipzig. „Aber es könnte als Entscheidungshilfe dienen.“ Rein formaljuristisch würde die Kommission kein Urteil fällen. Vielmehr ergehe eine Entscheidung durch Beschluss. „Und die Länder sind gehalten, diese Entscheidung zu befolgen“, sagt Baumann.

Die Beschwerde bei der Kommission ist „ziemliches Neuland“, wie er erzählt. Doch nicht nur für ihn. „Wir sind Vorreiter. In Deutschland hat das zu diesem Thema noch keiner gemacht. Altrip kann Rechtsgeschichte schreiben. Das ist juristisch eine Delikatesse, aber keine Petitesse.“ Dass Altrip hier die Initiative ergreift, sei vorbildlich. Die Gemeinde breche eine Lanze für viele Menschen. Der Schriftsatz, den er nach Genf geschickt hat, umfasst 95 Seiten. Gegner im eigentlichen Sinne wie bei einem „normalen“ Gerichtsverfahren gibt es hier nicht.

Bei dieser Beschwerde könnten sich auch noch andere Parteien anschließen. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz in Deutschland (BUND) will das das laut Baumann noch machen. Aber auch Privatleute könnten sich noch an die von Altrip vorgebrachte Beschwerde dranhängen.

Doch selbst, wenn ein Verstoß gegen die Konvention festgestellt wird, ist der Polder noch nicht erledigt. „Aber er wird wieder ein Stück weit unwahrscheinlicher“, sagt Baumann optimistisch. Das Planfeststellungsverfahren müsse dann aufgehoben werden. Eine Entscheidung erwartet der Anwalt für kommendes Jahr.

Die SGD Süd will nach Angaben einer Sprecherin den Ausgang aller Verfahren abwarten.

Über Neustadt, Koblenz, Leipzig und Luxemburg hat der Weg im Polderstreit Altrip nach Genf geführt. FOTO: DPA

(Quelle: DIE RHEINPFALZ vom 15.10.2014 / Christian Treptow)

 

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