BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz

Altrip e.v.

"Die Reise nach Luxemburg hat sich gelohnt", berichtet der Altriper Bürgermeister Jürgen Jacob im Gespräch mit unserer Zeitung. Wie kurz berichtet, hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Position der Altriper Poldergegner gestärkt und damit den Bau der umstrittenen Wasserrückhaltung bei Altrip - die bei Hochwasser auch Mannheim schützen soll - unwahrscheinlicher gemacht.

Rückblick: Für den geplanten Polder in Altrip, Neuhofen und Waldsee hatten Experten in den Vorjahren zahlreiche Gutachten erstellt. Er soll auf einer Fläche von mehr als 300 Hektar entstehen - was etwa 700 Fußballfeldern entspricht - und bis zu neun Millionen Kubikmeter Wasser fassen können. Schließlich befanden die Genehmigungsbehörden, dass das Überflutungsgelände gebaut werden kann. Das zweifelte die Gemeinde Altrip an. Sie sah Mängel bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese hätte über 60 schützenswerte Arten im Polder-Gebiet nicht ausreichend berücksichtigt. So reichte Altrip eine Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt ein. Doch von dort wanderte das Verfahren von einer juristischen Ebene zur nächsten - bis es schließlich beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ankam.

Das wollte Klarheit haben und wandte sich an den EuGH, der klären musste, ob Gerichte in der Bundesrepublik die Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsstudie überprüfen dürfen oder nicht. Bisher war das nämlich nach deutschen Gesetzen nicht möglich - ein Fehler, wie die Gemeinde Altrip fand. Und offensichtlich mit Recht: "Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil unsere Position im Wesentlichen bestätigt", betont der Würzburger Anwalt Wolfgang Baumann, der Altrip in dem Rechtsstreit vertritt. Demnach können Gemeinden und Privatpersonen nicht nur das komplette Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung rügen, sondern auch eine fehlerhafte. "Das ist ein Riesenschritt für uns und das Urteil hat Auswirkungen auf alle 28 Mitgliedsstaaten der EU - da sind wir schon ein bisschen stolz darauf", sagt Jacob, der den Polderstreit gerne mit der Geschichte von David gegen Goliath vergleicht. Zudem habe das Luxemburger Urteil natürlich Auswirkungen auf das gesamte deutsche Umweltrecht bei Infrastrukturprojekten.

Nun ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wieder am Zug, denn dort wird das Verfahren jetzt weitergeführt. "Es ist schwierig abzusehen, wie das ausgeht", so Jacob. Denkbar seien drei Modelle: Erstens die Leipziger Richter heben den Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) in Neustadt sofort auf - dann würde der Polder wohl nie gebaut. Zweitens das Verfahren wird an das Oberverwaltungsgericht Koblenz zurückverwiesen und drittens, die Richter befinden, dass die gemachten Fehler nicht bedeutsam sind, was Anwalt Wolfgang Baumann für unwahrscheinlich hält. Bürgermeister Jürgen Jacob hofft auf die erstere Variante, nicht zuletzt, weil sich die ursprünglich angesetzten Kosten von 40 Millionen Euro Experten zufolge auf einen Betrag um die 70 Millionen Euro hoch geschraubt hätten.

Keine fachliche Bewertung

Die SGD Süd geht laut einer Mitteilung davon aus, dass der Fall nach Koblenz zurückverwiesen wird und "es gelingen wird, die Umweltverträglichkeitsprüfung des Polders im Sinne der strengen EU-Vorschriften nachzuweisen". Über die Umweltverträglichkeit an sich hätten die Gerichte schließlich noch nicht entschieden. Das Urteil bedeute keine fachliche Bewertung des Planfeststellungsbeschlusses für den Polder Altrip.

Die in der Grafik rot markierte Fläche macht deutlich, wie groß das für die Hochwasserrückhaltung vorgesehene Gelände ist. © BIHNDie in der Grafik rot markierte Fläche macht deutlich, wie groß das für die Hochwasserrückhaltung vorgesehene Gelände ist. © BIHN

 

(Quelle: www.morgenweb.de am 10.11.2013 / Simone Jakob)

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