BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz

Altrip e.v.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat gestern sein Urteil im Altriper Polderstreit bekanntgegeben – und sich eindeutig der Argumentation der Gemeinde Altrip angeschlossen. Das meinen jedenfalls Bürgermeister Jürgen Jacob und sein Anwalt Wolfgang Baumann. Sie wähnen das Projekt schon fast am Ende. Doch für die Gegenseite ist der Polder noch lange nicht erledigt.

Mit einem nach eigener Aussage ziemlich breiten Grinsen hat Altrips Bürgermeister Jürgen Jacob sich gestern auf den Heimweg von Luxemburg an den Rhein gemacht. Der Grund: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Position der Gemeinde im Rechtsstreit um den Rheinpolder weitgehend gestärkt.

Die Gemeindeverwaltung und mehrere private Kläger hatten Bedenken gegen den Bau eines Polders auf Altriper Gemarkung angemeldet und gegen den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss geklagt. Ihre Begründung: Die von der in diesem Fall zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt vorgelegte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sei unvollständig. Das Verwaltungsgericht Neustadt sowie das Oberverwaltungsgericht Koblenz hatten die Klage jedoch abgewiesen. Der Polder-Bau sei frei von rechtlichen Bedenken, hatte es aus Neustadt und Koblenz geheißen.

Erst das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig wollte Klarheit haben und rief schließlich den EuGH an. Denn eine Überprüfung der UVP war nach deutschem Recht bislang nicht zulässig. Die Leipziger Richter wollten jetzt wissen, ob diese Regelung mit europäischem Recht vereinbar ist. Offenbar ist sie das nicht.

„Der EuGH hat in seinem gestrigen Urteil die Position der Gemeinde Altrip im Wesentlichen bestätigt", meint Wolfgang Baumann. Der Rechtsanwalt hat die Gemeinde in dem Verfahren vertreten. Demnach können Gemeinden und Privatpersonen nicht nur das Fehlen einer UVP rügen, sondern auch deren Fehlerhaftigkeit. Der Würzburger Anwalt sieht daher durch das gestrige Urteil des EuGH grundsätzlich die Rechtsschutzmöglichkeiten der Bürger in Deutschland verbessert. „Das Urteil hat Auswirkungen auf das gesamte deutsche Umweltrecht bei Infrastrukturprojekten", betont Baumann.

Der Fall wird jetzt vom Bundesverwaltungsgericht weitergeführt. Das hat laut Baumann drei Möglichkeiten. Es kann erstens den Planfeststellungsbeschluss für den Rheinpolder bei Altrip sofort aufheben. Das wäre, da sind sich Baumann und Jürgen Jacob einig, das Ende des Polders auf Altriper Gemarkung. Die Leipziger Richter könnten zweitens das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht in Koblenz zurückverweisen. Die dritte, aus Baumanns Sicht aber unwahrscheinlichste Variante, ist, dass das Bundesverwaltungsgericht zu dem Schluss kommt, dass die Fehler, die bei der UVP gemacht worden sind, alle nicht bedeutsam sind. „Dass das Bundesverwaltungsgericht die Vorlage in weiten Teilen für fehlerhaft hält, hat es durch die Vorlage beim EuGH zum Ausdruck gebracht", sagt Baumann. Ein gravierender Fehler ist laut Baumann, wenn zum Beispiel die Bürgerbeteiligung fehlt – und das sei hier der Fall.

Ist das jetzt also das Ende des Polders bei Altrip? Der Altriper Bürgermeister bleibt da vorsichtig optimistisch: „Von den Fakten her müsste es so sein. Aber wir wollen erst mal die Rechtsprechung abwarten." Die gestrige Entscheidung ist für das Gemeindeoberhaupt aber jetzt schon der Beweis, dass übergeordnete Behörden mit den Bürgern nicht so einfach umspringen können. Einen mittleren sechsstelligen Betrag habe die Gemeinde inzwischen in das Polderverfahren gesteckt, sagt Jacob. Gut eingesetztes Geld? „Mit Sicherheit, ja", betont er.

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