BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz

Altrip e.v.

Optimistisch fährt Altrips Bürgermeister Jürgen Jacob heute nach Luxemburg. Dort fällt der Europäische  Gerichtshof sein Urteil in Sachen Rheinpolder. Doch selbst wenn die Luxemburger Richter pro Altrip  entscheiden: Das endgültige Aus wäre das für den seit Jahren diskutierten Polder wohl noch nicht.

Eigentlich hat Altrips Bürgermeister Jürgen Jacob diese Woche Urlaub. Und eigentlich stand für heute eher eine Wanderung im Pfälzerwald an, wie er berichtet. Doch diesen Plan hat er dann mal ganz schnell verworfen. Statt frischer Luft auf der Kalmit schnuppert Jacob heute Morgen erst mal den bedeutungsschwangeren Geruch der Säle des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Gegen 4.30 Uhr will er sich auf den Weg machen, um pünktlich um 9.30 Uhr in Luxemburg zu sein. Denn dann erwartet Jacob die Urteilsverkündung des EuGH in Sachen Polderstreit Altrip.

Die Gemeindeverwaltung hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) in Neustadt geklagt. Im Altriper Rathaus befürchtet man erhebliche Nachteile für die Gemeinde durch steigendes Grundwasser. Auch die Umwelt werde durch das Projekt in Mitleidenschaft gezogen. Doch sowohl das Verwaltungsgericht Neustadt als auch in der nächsten Instanz das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hatten die Klage abgewiesen. Begründung: Der Polder-Bau sei frei von rechtlichen Bedenken.

Das wollten die Altriper so nicht hinnehmen und gingen bis vors Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Kritik der Altriper Gemeindeverwaltung zielt hauptsächlich auf die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ab, die für das Polderprojekt aufgestellt wurde. Denn die entsprechende Studie der SGD sei unvollständig, argumentiert der Altriper Bürgermeister. Die Gemeinde hat daher selbst Gutachten anfertigen lassen. Und darin tauchen laut Jacob etliche Arten auf, die unter Naturschutz stehen – aber in der SGD-Studie nicht genannt werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist das Kernstück von Planungsverfahren für Infrastrukturprojekte – etwa beim Bau von Straßen.

Eine Überprüfung der Inhalte der UVP aber ist nach deutschem Recht nicht zulässig. Bislang zumindest. Denn das Bundesverwaltungsgericht will da nun Klarheit haben – und hat dazu den EuGH angerufen. Dessen Entscheidung wird zeigen, ob das deutsche Recht mit dem europäischen in dieser Angelegenheit im Einklang steht. Oder eben nicht, wie von Altriper Seite aus behauptet.

„Zuversichtlich" macht sich Jürgen Jacob heute auf den Weg nach Luxemburg. Sein Optimismus gründet hauptsächlich auf dem Schlussantrag des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof. Dieser hatte im Juni die Position der Gemeinde Altrip in dem Verfahren unterstützt (wir berichteten). Allerdings will der Bürgermeister das sprichwörtliche Fell des Bären nicht verteilen, bevor der Bär erlegt ist. Heißt: Er will erst das Urteil abwarten. Denn gebunden ist das Gericht an den Antrag des Generalanwalts nicht.

Endgültig beerdigt sei der Polder auch mit einem für Altrip positiven Ausgang in Luxemburg aber noch nicht, sagt Jacob. Denn im Falle einer Entscheidung pro Altrip würde der Rechtsstreit neu aufgerollt werden. Wolfgang Baumann, der als Rechtsanwalt die Gemeinde in dem Fall vertritt, misst dem Verfahren eine enorme Bedeutung bei. Denn von der Entscheidung des EuGH wäre nicht nur das deutsche Recht betroffen. Auch Irland müsste dann wohl in Sachen Umweltrecht nachbessern.

Der Polder soll bei Hochwasser etwa 9,2 Millionen Kubikmeter Rheinwasser zurückhalten – zum Schutz von Mannheim und Ludwigshafen. Geschätzte Kosten: 40 Millionen Euro. Seit 2006 wehrt sich die Gemeinde gegen den Bau eines Polders auf ihrer Gemarkung. Auf einer Fläche von rund 265 Hektar zwischen dem Campinggebiet Auf der Au und der Rennbahn soll laut Planung ein solches Rückhaltebecken errichtet werden.

Ort der Entscheidung: Der EuGH in Luxemburg entscheidet heute darüber, wie es im Altriper Polderstreit weitergeht. ARCHIVFOTO: BECKER & BREDELOrt der Entscheidung: Der EuGH in Luxemburg entscheidet heute darüber, wie es im Altriper Polderstreit weitergeht. ARCHIVFOTO: BECKER & BREDEL

(Quelle: DIE RHEINPFALZ vom 07.11.2013 / Christian Treptow)

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