BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz

Altrip e.v.

Beitrag zur HWS-Konzepterstellung BIHN Altrip e.V. - aus der Sicht der OG Altrip

Dorothee Limburg-Stemmler, Dieter Neugebauer
Stand 01. März 2021


Als Grundproblematik sehen wir:

Altrip ist bei unterschiedlichen Wasserständen und Dauer der Wasserstände unterschiedlichen hohen Risiken ausgesetzt. Das geht vom unangenehmen Druckwasser, über Sachschäden an Gebäuden bis hin zu Risiko für Leib und Leben.

Wo immer in der Verbandsgemeinde und südlich von Ludwigshafen ein Damm nachgibt oder überflutet wird, läuft das Wasser in Richtung Altrip und setzt die Gemeinde je nach Wasserstand in unterschiedlicher Höhe unter Wasser. Das ist belegt und unstrittig, unstrittig ist auch die ungenügende Straßenanbindung Altrips nach Waldsee und Ludwigshafen. Die Deiche in der VG sind nicht alle auf gleicher Höhe und nicht uneingeschränkt standsicher.

Ziel des HWS-Konzeptes sollte sein:

Jeder Betroffene sollte die Auswirkungen bei verschiedenen Überflutungsszenarien ggf. in Kombination mit einem Stark-Regen kennen, eine Empfehlung für Vorsorgemaßnahmen erhalten und im Evakuierungsfall wissen was zu tun ist, woher Hilfe kommt, und wohin er evakuiert wird.

Die Ausstattung der Wasserwehren mit zeitgemäßer Technik für die verschiedenen Szenarien gilt es vor Ort sicherzustellen. Einsatzpläne sind auf die unterschiedlich schnellen Überflutungsszenarien hin abzustimmen. Materialien für Auflastungen und Aufkadungen sollten so schnell am Deich verfügbar sein, dass die Deichverteidigung vor der Ankunft der Flutwelle beginnen kann.

Es gilt sicher zu stellen, dass Betroffene ihr Hab und Gut dauerhaft gegen Hochwasser -und Druckwasserschäden versichern können.

Was ein Leistungsverzeichnis (Basis für die Ausschreibung der Ingenieurleistung) aus unserer Sicht enthalten sollte:

    1. Bestandsaufnahme Bebauung
      Wohngebiete, Industriegebiete, Einzelanwesen, Schule, Kindergärten, Altenheim, Bebauung, Versiegelung, Wassergraben-System, Schöpfwerk, Rathaus, Kirchen, Einzelhandel, Deichzustand, Bermenweg, medizinische Versorgung, Landwirtschaft, Schutzgebiete, Fähre, Straßen, Tankstelle, Anteil an Privat-Pkw, Kataster der Souterain Wohnungen

    2. Bestandsaufnahme Infrastruktur
      Gas, Strom, Wasser, Abwasser, Kontakt zu den entsprechenden Zulieferern und Behörden.
      Straßen, Fahrradwege, Fußwege, Fähre, ÖPNV, Taxi, Zustand, Befahrbarkeit.
      Entwässerungspotentiale des Grabensystems und des Schöpfwerks (Korrektur des Rehbachpolder-Effektes), unter Berücksichtigung der Oberflächenentwässerung bei Neubaugebieten (z.B. Bauernwiese, Junkergewanne entwässert in E1)

    3. Gefährdungspotentiale aus der Bestandsaufnahme ableiten:
      Starkregenereignisse und Kanalisation (derzeitige Dimensionierung nach Norm ist ggf. nicht zeitgemäß).
      Gesamteinschätzung der Gefahrenlage, neuralgischen Punkte, z. B. Befahrbarkeit der Straßen, Zeitfenster beschreiben: wie schnell muss wo gehandelt werden.
      Gefahren durch überschwemmte Gewerbebetriebe.
      Funktion des Grabensystems bei Stark-Regen und Hochwasser.
      Beschreibung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung (z.B. Alarmplan , Informationsreihenfolge, Sammelplätze, Zeitfenster, wer muss wann sein Haus verlassen und wird vorübergehend wo untergebracht werden.
      Schutz der lokalen Infrastruktur bei unterschiedlichen Überschwemmungsszenarien
      Bedingungen und Zeitfenster bis zum Ausfall der lokalen Infrastruktur / Sicherstellung von Ersatz.
      Maximale Evakuierungsgeschwindigkeit mit bestehende Infrastruktur (ohne Hochwasser / Mit Hochwasser). Bewegungsprofile der Menschen im Evakuierungsfall / Fluchtverhalten.
      Was verkraften die Straßen?

    4. Kartierungen
      Höhenlage der Bebauung, Höhenlage der Infrastruktur mit Ausweisung der Gefährdung in Bezug auf unterschiedliche Szenarien: 2-, 10-, 50-, 100- und 200- jährliche Hochwasserereignisse. Darstellungen der Situationen mit und ohne Starkregen Ereignis.

    5. Informationen für die Bevölkerung / Gewerbe
      Hochwasser-Broschüre: Empfehlungen zu der Frage: was muss der einzelne Bürger wissen?
      Tipps zur Hochwasserschutzvorsorge.
      Offenlage in den Verwaltungsgebäuden und auf der Homepage.
      Was muss das Gewerbe wissen, gibt es verpflichtende Schutzmaßnahmen?
      Auswirkung auf Zulässigkeit von Bebauungen – Bauherreninformationen

    6. Erforderliche Kooperationen
      Kontakte zu Gas- und Stromlieferanten, Wasserwerk, Feuerwehren, Nachbargemeinden, Behörden, Unterbringungsmöglichkeiten, Sicherstellung der Versorgung,
      Versicherungswesen

    7. Erforderliche Koordination / Aufrüstung
      Beschreibung der Zuständigkeiten, wer macht was, wann.
      Woran ist zu denken…Evakuierungsübung.
      Handlungsszenario mit zeitlicher Abfolge für Verantwortliche im Vorbeugenden HWS und Rettungswesen.
      Alarmplanung für die Bürger (mit abgestuften Handlungsszenario)
      Hochwasser-sicherer Umbau von lokaler Infrastruktur
      Aufrüstung der Wasserwehren Alternativen zum „Sandsack“ für Auflastung und Aufkadung
      Graben -Entwässerungssystem durch Ausbau der Verrohrungen und intaktes Schöpfwerk (Korrektur Rahbachpolder -Effektes)

Fragen - die sich im Rahmen der Vorbereitung ergeben haben,
ggf. gibt es dazu schon im Rahmen des Treffens am 01.03. eine Antwort:

  1. Wer übersetzt die BürgerErwartungen in Ingenieur-Sprache ? 

  2. Wird das HWS Konzept als EIN Gesamtprojekt oder mehrere Teilprojekte ausgeschrieben?

  3. Wer ist der verantwortliche Autor des Leistungsverzeichnisses?

  4. Wer ist der Prüfer/Reviewer des Leistungsverzeichnisses?

  5. Wird das Leistungsverzeichnis vor der Ausschreibung in den OGR verabschiedet?

  6. Wie wird das Leistungsverzeichnis der Öffentlichkeit bekannt gemacht.

  7. Was ändert sich an all dem durch den Bau eines Polders? 

  8. Welche lokalen, regionalen und überregionalen Informationsquellen stehen den Ing.Büros zur HWS Konzept Erstellung zur Verfügung?

  9. Ist das Leistungsverzeichnis von Bobenheim-Roxheim bekannt?
    (Man könnte von Verwaltung / Verwaltung drum bitten, das als Referenz einsehen zu können).

  10. Bis wann soll das Leistungsverzeichnis fertiggestellt sein?

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